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3 Die elektronische Gesundheitskarte – Erfolg oder Niederlage für den Datenschutz? (Aktualisierung 2011)

Wolfgang Linder. Bremen, im April 2011

 Kapitel 3 Datenschutz update

Kurze Aktualisierung meines Beitrags „Die elektronische Gesundheitskarte – Erfolg oder Niederlage für den Datenschutz?“ in der FIfF-Broschüre „Die neue elektronische Gesundheitskarte“ vom Juli 2010

 

Vorbemerkung: Seit Erscheinen der Broschüre hat der Bundesminister für Gesundheit das Projekt „elektronische Gesundheitskarte – eGK“ weiter vorangetrieben. Ich sehe mich hierdurch in meiner abschließenden Prognose bestätigt, das Projekt sei eine Gefahr für die Selbstbestimmung der Bürger.

 

1. Zunächst fasse ich die zentralen Inhalte meines Textes kurz zusammen:

 

  • Die gesetzliche Grundlage für die eGK - § 291a SGB V i.d.F. vom 01.01.2004 – enthält einen umfassenden Datenschutzkatalog. Insbesondere sollen medizinische Daten nur mit Einwilligung der betroffenen Patienten/Versicherten und nur durch Angehörige von Heilberufen verarbeitet werden dürfen. Dies ist durch technische Vorkehrungen sicherzustellen.

  • Zugleich aber hat man ein ehrgeiziges Programm beschlossen: Elektronisches Rezept, Notfalldatensatz, elektronischer Arztbrief, zentrale Arzneimitteldokumentation und als Schlusspunkt die elektronische Patientenakte.

  • Dies löste seinerzeit Hoffnungen aus, das Projekt könne ein Pilotprojekt dafür werden, wie Technik, Politik und Bürger in einem transparenten Verfahren und im Interesse des Gemeinwohls einen gemeinsamen Weg in die Informationsgesellschaft suchen1

  • Die immensen Kosten für Entwicklung und Installation der für erforderlich gehaltenen Telematikinfrastruktur (TI) amortisieren sich erst, wenn möglichst alle Anwendungen, insbesondere aber die elektronische Patientenakte, laufen, und zwar für den überwiegenden Teil der Patienten/Versicherten.

  • Von vornherein hat der Bundesminister für Gesundheit die Weichen für ein zentrales Modell der TI gestellt: Bis auf die Notfalldaten sollen die medizinischen Daten auf zentralen Servern gespeichert werden. Im Gegenzug sollen die Daten verschlüsselt und pseudonymisiert werden.

  • Die vorgeschriebenen Testläufe scheiterten sämtlich an technischen Problemen und daran, dass die Abläufe die ärztliche Praxis unzumutbar verzögerten.

  • Der Verfasser befürchtet, angesichts des Erfolgsdrucks werde man eher die Praktikabilität durch Abbau von Patientenrechten sicherstellen, als Abstriche an der Effektivität hinzunehmen.

  • Die zentrale TI ist nicht nur besonders teuer, sondern birgt zugleich besondere Risiken für den Datenschutz in Gestalt von unbefugten Eingriffen und der Legalisierung neuer Eingriffsbefugnisse.

  • Das Verhalten der Patienten wird auf Sicht dadurch geprägt werden, dass sie sich dessen bewusst sind, dass ihre medizinischen Daten nicht mehr bei ihren Ärzten, sondern zentral gespeichert sind. Auf sie und auf ihre Ärzte wird Druck auf ein angepasstes Verhalten bzw. Behandeln ausgeübt werden. Und zwar angepasst an die von den Betreibern der eGK festgelegten Verhaltens- bzw. Behandlungsstandards. Diese Form der Fremdbestimmung wird „electronic government oder „elektronisches Regieren“ genannt, der bei den Patienten und ihre Ärzten dadurch hervorgerufene Bewusstseinszustand kann in Anlehnung an eine von Michel Foucault geprägte Denkfigur als „gouvernementalité“ oder als „Gouvernementalität“, populärer ausgedrückt als Bereitschaft zum vorweggenommenen Gehorsam bezeichnet werden .2

 

2. Im folgenden zähle ich die auf Initiative des Bundesministers für Gesundheit sei Sommer 2010 in Kraft getretenen Neuregelungen zur eGK auf, aus denen ich schließe, dass

  • die seinerzeitigen in das Projekt von Datenschutzseite gesetzten Erwartungen getrogen haben und

  • allein bürokratische und politische Interessen den Projektverlauf bestimmen

  • und Transparenz, d.h. eine öffentliche Auseinandersetzung über den Projektverlauf sorgfältig vermieden wird.

 

Diese Neuregelungen sind:

 

  • Im Juni 2010 ergänzte der Bundestag während der abschließenden Lesung des „Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften“ in letzter Minute ohne jede Diskussion die Pflichtfunktionen der eGK um das „Versichertenstammdatenmanagement“. Die Ärzte sollen bei jedem ersten Besuch eines Patienten im Quartal online die auf der eGK gespeicherten Stammdaten mit der Krankenkasse abgleichen, also zusätzlicher Aufwand für die Praxen zwecks Optimierung bürokratischer Abläufe. Verräterisch insbesondere: Den Ärzten soll die Ausstattung hierfür erstattet werden, jedoch nur, wenn zugleich das Praxisverwaltungssystem mit den Behandlungsdokumentationen geöffnet wird, dies in Vorbereitung auf deren Speicherung auf zentralen Servern.

  • Im November 2010 erhöhte der Bundestag im Rahmen des „GKV-Finanzierungsgesetzes“ – wiederum per Änderungsantrag zur abschließenden Lesung und ohne Diskussion - den Druck auf die Krankenkassen – indirekt aber vor allem auf Ärzte und Patienten – durch die Regelung, dass in 2012 jeder Krankenkasse, die bis Ende 2011 nicht mindestens 10% ihrer Versicherten mit der eGK ausgestattet hat, das Budget für Verwaltungsausgaben gegenüber dem von 2011 um 2% gekürzt wird.

  • Im Januar 2011 schließlich wurde aus dem Scheitern der bis dahin vorgeschriebenen Testläufe der Schluss gezogen, durch Änderung der Testverordnung die Tests einfach weitgehend abzuschaffen.

 

Jetzt soll die eGK nicht mehr nur in bestimmten „Pilotregionen“, sondern ab Oktober 2011 im gesamten Bundesgebiet ausgegeben werden, unter sanktionsbewehrtem Druck, ohne aktuelle Funktionen außer dem „Versichertenstammdatenmanagement“. Die Ärzte können sich aber weiterhin weigern, die Lesegeräte anzuschaffen, über die ihre Behandlungsdokumentationen online gehen. Und die gesetzlich krankenversicherten Patienten können sich weiterhin wehren, bei ihrer Krankenkasse ihr Foto einzuschicken.

 

Aber: selbst wenn sich eine nennenswerte Zahl von Ärzten und Patienten verweigert, so wird das Projekt eGK nicht schon deshalb scheitern. Man wird sich neue Sanktionen ausdenken, man kann die Patientenrechte beschneiden etc.

 

Damit hat sich seit Sommer 2010 meine Prognose , das Projekt eGK könne nicht als Pilotprojekt dafür gelten, wie Technik, Politik und Bürger im Interesse des Gemeinwohls einen gemeinsamen Weg in die Informationsgesellschaft suchen, bestätigt. Es wir immer deutlicher: Es geht nicht um die gute ärztliche Behandlung, es geht nicht um die Selbstbestimmung der versicherten Bürger, es geht um die Interessen der Bürokratie, der Politik und um die Absatzmärkte der IT-Industrie.

 

1 Thilo Weichert „Vertraulichkeitsschutz durch IT-Sicherheit bei der elektronischen Gesundheitskarte“, Vortrag bei dem Kongress des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik vom 10.-12.05.2005, www.datenschutzzentrum.de/vortraege

2 Ich bin dabei dem Gedankengang gefolgt, den Oliver Decker in seinem Aufsatz „Alles auf eine Karte setzen: Elektronisches Regieren und die Gesundheitskarte“ entwickelt hat, veröffentlicht im „Psychotherapeutenjournal“ 4/2005, Seiten 338ff, dort auch Verweise auf Michel Foucault.

 Wolfgang Linder, Jurist, bis 2004 stellvertretender Bremischer Datenschutzbeauftragter, zuständig insbesondere für den Schutz von Gesundheits- und Sozialdaten. Im Ruhestand aktiv für das Komitee für Grundrechte und Demokratie und für die Aktion Stoppt die E-Card. Gegner der Übernahme immer neuer Lebensbereiche durch das Kapital.

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