Hauptvortrag 1
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Freitag, 5. November, 18:30
Aktuelle Fragen um ein Beschäftigtendatenschutzgesetz
Die Entwicklung des Rechts lebt von konkreten Anstößen. In der Arena des Beschäftigtendatenschutzes sind es handfeste Datenskandale, die den Gesetzgeber nach vielen vergeblichen Ansätzen endlich veranlasst haben, einen Regierungsentwurf für das „Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ einzubringen, der am 25. August 2010 vom Bundeskabinett angenommen wurde. Die geplante Regelung soll in das BDSG integriert werden. Ob der Gesetzgeber aus den Skandalen gelernt hat, soll insbesondere im Spiegel des Persönlichkeitsrechts Beschäftigter gezeigt werden:
- Verdachtslose Massendatenabgleiche oder verlässliche Regelungen zur Korruptionsbekämpfung ?
- Heimliche Videoüberwachung rundum oder offene Videoüberwachung mit Respekt vor privaten Lebensbereichen?
- Telefonrazzien oder angemessene Kontrollen der Verkehrs- und Inhaltsdaten bei einer betrieblichen/privaten TK-Nutzung?
- Fristlose Kündigung verantwortungsbewusster Whistleblower oder ein Beschwerderecht, dass Beschäftigte bei der Meldung von datenschutzrechtlichen Missständen bei Datenschutzinstanzen bzw. der Presse schützt?.
Anhand dieser und weiterer Fragen soll dargelegt werden, ob von den geplanten Spezialnomen künftig mehr Rechtssicherheit im Umgang mit den Beschäftigtendaten zu erwarten ist.
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