AG 1
Samstag, 6. November, 11:00
Arbeitsgruppe BewerberInnen-Datenschutz
Wer sich bei einem Unternehmen um einen Arbeitsplatz bewirbt, gibt meist schon vor dem ersten persönlichen Kontakt detaillierte Informationen über sich preis. Im Vorstellungsgespräch wird der Bewerber dann intensiv zu fachlichen Dingen und persönlichen Angelegenheiten befragt. Auf der nächsten Stufe können Persönlichkeitstests und Gesundheitsuntersuchungen folgen. Zum Vertragsschluss kommt es erst, wenn der Arbeitgeber überzeugt ist, dass der Bewerber fachlich, gesundheitlich und persönlich auf die ausgeschriebene Stelle passt. Dabei ist die gesamte Phase vor Abschluss des Arbeitsvertrags von einem deutlichen Ungleichgewicht zwischen Bewerber und Arbeitgeber gekennzeichnet. Das geplante Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes will dieses Ungleichgewicht korrigieren. In der Arbeitsgruppe soll diskutiert werden, welche Verbesserungen die Neuregelungen für den Bewerberdatenschutz mit sich bringen.