Brief an das FIfF - Digitale Gesellschaft
FIfF-Kommunikation 2/2010 "Politik im Netz - Politik für das Netz"
Liebe Mitglieder des FIfF, liebe Leserinnen und Leser,
am 5. Mai 2010 hat sich die Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des deutschen Bundestages konstituiert. Sie soll bis zur Sommerpause 2012 politische Handlungsempfehlungen erarbeiten, die der weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft in Deutschland dienen.
Digitale Gesellschaft – was ist das eigentlich? Schauen wir bei Wikipedia nach: bei „Digital“ finden wir hier „computergestützt“ oder „mit Computer erstellt“. Mit Computer erstellt wohl nicht – auch wenn diese Möglichkeit in Filmen und Literatur bereits postuliert wurde. Also reden wir von einer „computergestützten Gesellschaft“.
„Wo sind die Grenzen des verantwortlichen Computereinsatzes?“ fragte die Gründungsvorsitzende des FIfF, Christiane Floyd, in einem Artikel Mitte der 80er Jahre. „Informatik cui bono?“ war der Titel einer gutbesuchten Tagung 1992 in Freiburg. („Dem Fortschritt!“ antwortete damals der Oberbürgermeister in seiner Begrüssungsansprache – und so mancher Besucher blickte betreten zu Boden.)
Lassen sich solche Fragen heute noch stellen? Ergeben sie in einer „digitalen“, „computergestützten“ Gesellschaft überhaupt noch einen Sinn?
Genug davon! Wir werden die Arbeit der Enquête-Kommission in den kommenden zwei Jahren jedenfalls kritisch beobachten und begleiten. Nachdem das Agieren der Politik in letzter Zeit zu teilweise heftiger Kritik der „Netzgemeinde“ Anlass gegeben hat, sollten wir mit der Kommission die Hoffnung verbinden, dass es künftig zu informierteren und fundierteren Entscheidungen in Fragen des Internet kommen wird. Nicht zuletzt sind eine Reihe von Persönlichkeiten als Sachverständige nominiert, die sich in den letzten Jahren in der Netzpolitik profiliert haben.
Wir dürfen uns dabei aber nicht der Illusion hingeben, dass die se informierteren Entscheidungen dann stets in unserem Sinne sind. Auch wenn es einzelne glauben: Den „One best way“ gibt es nicht! Auch Netzpolitik ist Gesellschaftspolitik ist Interessenpolitik. Werte gelten unabhängig vom Internet. Und Vorratsdatenspeicherung und Netzsperren, die mit profundem Wissen über das Internet eingeführt werden, sind dennoch genau das: Vorratsdatenspeicherung und Netzsperren.
Bei der Besetzung der Sachverständigenpositionen mit Vertreterinnen und Vertretern bürgerrechtlicher Organisationen fällt das breite politische Spektrum auf, aus dem heraus sie nominiert wurden. Betrachten wir den Kreis der Sachverständigen aus unseren Schwesterorganisationen, so vertreten sie parteipolitisch das gesamte Spektrum außer der CDU/CSU. Das kann zweierlei bedeuten: Positiv, dass ein breites politisches Spektrum heute (wieder) für bürgerliche Rechte eintritt – Rechte, die verteidigt werden müssen, nachdem so mancher sie bereits als selbstverständlich angesehen hat. Negativ, dass die Bürgerrechtsbewegung wenig anderes eint, als das Eintreten für eben diese Bürgerrechte – und schnell Differenzen auftreten können, wenn es über die reine Verteidigung des abstrakten Wertes „Freiheit“ hinausgeht.
Mit dieser Tatsache scheint die Piratenpartei gelegentlich zu kämpfen. Ohnehin als Ein-Themen-Partei kritisiert, fallen einzelne ihrer Mitglieder gelegentlich durch zweifelhafte politische Statements auf, die dann erst mühsam wieder eingefangen werden müssen. Auch die aufgeregte Debatte um „Piratinnen“ (oder – noch schlimmer! – „PiratInnen“) scheint ein Indiz dafür zu sein, dass die Partei ihre Positionen noch nicht gefunden hat. Dazu ex cathedra zu erklären, man sei eben „post-feministisch“ greift vielleicht doch zu kurz. (Übrigens befassen sich auch bei Berichten über das FIfF im Internet danach mindestens 50% der Kommentare mit dem „unsäglich albernen“ Binnen-I im Vereinsnamen – für mich regelmäßig ein Zeichen, welche Bedeutung es auch über zwanzig Jahre nach seiner Erfindung noch hat.)
Weiter in Atem halten werden uns die schon genannten Themen Vorratsdatenspeicherung und Netzsperren. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in der beschlossenen Form für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte, war den Kommentaren einiger Befürworter zu entnehmen, dass der Untergang des Abendlandes nun unmittelbar bevorstünde. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hält sie dagegen für verzichtbar – und weist auf das Beispiel der USA hin, die ebenfalls ohne eine solche Datenspeicherung auskommt. Leider steht sie in der derzeitigen Regierungskoalition weitgehend allein – nun haben sich 48 gesellschaftliche Organisationen zusammengefunden, um ihr mit einem offenen Brief den Rücken zu stärken. Das FIfF hat sich dieser Initiative angeschlossen, sie ist in der vorliegenden Ausgabe dokumentiert.
Neues zu Netzsperren kommt aus Brüssel: Innenkommissarin Cecilia Malmström – seither liebevoll „Censilia“ genannt – befürwortet nun eine Lösung, die dem in Deutschland diskutierten und als ungeeignet eingestuften Vorschlag weitgehend entspricht. Aber auch hier stehen sie wieder auf der Agenda. Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der in einem Interview der taz den Eindruck erweckte, den bürgerrechtspolitisch liberalen Anschein seiner ersten Amtswochen schnell abschütteln zu wollen, brachte sie wieder nachdrücklich in die Diskussion.
Wir sehen – es wird sicherlich nicht langweilig werden. Nicht im FIfF und auch nicht in der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft.
Mit fIffigen (sic!) Grüssen
Stefan Hügel

