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Volkszählung in 2011

3. Dezember 2008: Das Kabinett beschließt, 2011 wieder eine Volkszählung in Deutschland durchzuführen. Bei der Zählung sollen Melde- und Verwaltungsregister ausgewertet und sieben bis acht Prozent der Bürgerinnen und Bürger stichprobenartig befragt werden. Es sollen nur die Merkmale erhoben werden, die durch die EU vorgegeben sind. 1987 hat die damalige Volkszählung zu heftigen Protesten und nach einer Verfassungsklage zur Anerkennung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch das Bundesverfassungsgericht geführt (Quelle: Heise).