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AK Vorrat: Keine Kommunikationserfassung ohne Verdacht!

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert den Meinungswechsel des Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar in Sachen Vorratsdatenspeicherung

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) kritisiert die jüngst vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zur Diskussion gestellte Regelung einer zweiwöchigen Vorratsdatenspeicherung aufs Schärfste. Eine anlasslose und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung widerspricht den Prinzipien der Datensparsamkeit, der Datenvermeidung sowie dem Grundsatz der Unschuldsvermutung und gefährdet die Freiheit von Millionen von Menschen europaweit. mehr ...

Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten